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Dichtheitsprüfung in Köln

Die Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen (nach DIN EN 1610) wird bei neuen und
sanierten Abwasserleitungen und -kanälen in und um Gebäuden angewendet.

Da sind verlässliche Messungen gefragt – denn eine Undichtigkeit kann dazu führen, dass
Grundwasser und Boden verschmutzt werden und sich Krankheiten ausbreiten.

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Die Profis für Dichtheitsprüfungen in Köln & Umgebung

Probleme kommen immer dann, wenn man nicht damit rechnet. Aus diesem Grund ist unser Team 24/7 für Sie erreichbar.

So stellen wir sicher, dass wir Ihnen immer dann helfen können, wenn es darauf ankommt.

Dichtheitsprüfung

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Sollten Sie uns mal telefonisch nicht erreichen, so kann es sein, dass wir uns gerade im Einsatz befinden. Nutzen Sie das Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns dann umgehen bei Ihnen zurück.

Dichtheitsprüfung mit AKR

Als Dienstleister für Rohr- und Kanalreinigung bieten wir gründliche Überprüfungen, um sicherzustellen, dass Ihre Rohre und Leitungen dicht sind. Unsere hochqualifizierten Techniker verwenden die neuesten Technologien und Tools, um eine gründliche Dichtheitsprüfung durchzuführen und sicherzustellen, dass Ihre Systeme vor undichten Stellen geschützt sind.

Eine undichte Stelle in einer Rohrleitung kann nicht nur zu hohen Kosten für Reparatur und Wartung führen, sondern auch zu Schäden an Gebäuden und Umwelt. Unsere Dichtheitsprüfung hilft Ihnen, solche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um potenzielle Schäden und Kosten zu vermeiden.

Wir bieten einen schnellen und zuverlässigen Service, um Ihnen bei Bedarf schnell zu helfen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine effektive und stressfreie Lösung für alle Ihre Rohrleitungen zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und sicherzustellen, dass Ihre Rohre und Leitungen dicht sind.

Häufige Fragen zur Dichtheitsprüfung

Kurz: Ja – aber Art, Anlass und Fristen hängen vom Bundesland und teils sogar von der Kommune ab. Bundesrechtlich gilt: Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden (u. a. DIN EN 1610, DIN 1986-30). Viele Länder konkretisieren das per Rechtsverordnung. Beispiel NRW: Die früher pauschalen Fristen für häusliche Leitungen in Wasserschutzgebieten wurden abgeschafft; heute besteht u. a. eine unverzügliche Prüfpflicht bei konkretem Schadensverdacht (z. B. nach Hinweisen aus der Netzüberprüfung). Prüfen Sie deshalb immer die lokalen Vorgaben.

Typische Auslöser sind:

  • Neubau / Umbau / Sanierung von Leitungen (Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme nach DIN EN 1610).

  • Konkreter Verdacht auf Schäden (z. B. Fremdwasser, Wurzeleinwuchs, Risse) – hier besteht je nach Landesrecht sofortiger Handlungsbedarf.

  • Behördliche oder satzungsrechtliche Anordnung (z. B. in Wasser­schutz­gebieten oder bei sensiblen Nutzungen).
    Bei Neubau bzw. nach Instandsetzung wird immer vor der Inbetriebnahme geprüft; bei Bestandsnetzen legen Kommune/Land den Anlass fest.

In der Praxis wird der Zustand zuerst optisch (TV-Inspektion) beurteilt. Den eigentlichen Dichtheitsnachweis liefern Luft- (Verfahren „L“) oder Wasserprüfungen (Verfahren „W“) nach DIN EN 1610. Für Bestandsleitungen erlaubt DIN 1986-30 eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) mit geringeren Prüfdrücken; bei Neubau/erneuerten Leitungen ist die EN-Prüfung (DR1) maßgeblich. Welche Variante sinnvoll ist, ergibt sich aus Anlass, Leitungstyp und den lokalen Vorgaben.

Betroffen sind in der Regel Grundleitungen, Anschlussleitungen, Schächte/Inspektionsöffnungen bis zur Schnittstelle mit dem öffentlichen Kanal. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der privaten Leitungen liegt beim Grundstückseigentümer – die exakte Eigentumsgrenze (wo privat endet und öffentlich beginnt) ist jedoch kommunal unterschiedlich geregelt. Klären Sie die Zuständigkeit deshalb mit Ihrem Netzbetreiber bzw. der Gemeinde.

Sie erhalten üblicherweise Prüfprotokolle, TV-Dokumentation/Pläne (falls gefilmt) und eine Prüfbescheinigung. In NRW ist z. B. eine Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw vorgesehen; darin stehen Leitungsverlauf, Umfang, Ergebnis (Schadensklassifizierung) und ggf. Sanierungsempfehlungen. Diese Unterlagen sollten Sie für Behörden, Verkauf oder Versicherungen sorgfältig aufbewahren.

Dann besteht Sanierungsbedarf – Priorität, Verfahren (z. B. grabenlose Sanierung/Inliner, punktuelle Reparatur, Erneuerung) und Fristen richten sich nach Schaden, Nutzung und den örtlichen Rechtsvorgaben. Nach Abschluss der Arbeiten ist in der Regel erneut der Dichtheitsnachweis zu führen (Neubau/erneuert: DIN EN 1610; Bestand: entsprechend den lokalen Vorgaben bzw. DIN 1986-30). In NRW ergeben sich Zeitpunkt und Notwendigkeit der Sanierung aus der SüwVO Abw.

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AKR Gmbh aus Köln für Ihre Dichtheitsprüfung

Als Dienstleister mit Sitz in Köln können wir schnell auf alle Anfragen und Notfälle reagieren. Das garantiert eine schnelle Ankunft unserer Mitarbeiter vor Ort.